Terms of Service

der DP Industrie GmbH, Im Brüchel 29, 67661 Kaiserslautern

I.  Allgemein

  1. Anwendungsbereich

    a )  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).

    b )  Diese AGB gelten insbesondere für Verträge zwischen uns und dem Kunden für die Lieferung von Werkzeugen und Formen (nachfolgend als „Produkte“ bezeichnet), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.

    c )  Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle gleichartigen künftigen Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten.

  2. Ausschließlichkeit

    a )  Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den AGB. Dies erkennt der Kunde bei Auftragserteilung, spätestens mit Entgegennahme des Produktes an. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

    b )  Wir sind nicht bereit, Aufträge auf der Grundlage abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden auszuführen.

  3. Verträge

    a )  Soweit nicht konkret anderes vereinbart ist, stellen unsere Angebote nur Aufforderungen an den Kunden dar, uns verbindliche Vertragsangebote zu unterbreiten.

    b )  Wir behalten uns vor, Vertragsangebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. In diesem Zeitraum ist der Kunde an sein Vertragsangebot gebunden.

    c )  Bestätigungen des Zugangs eines Angebots des Kunden stellen noch keine Vertragsannahme durch uns dar.

    d )  Erst durch die Annahme von Bestellungen des Kunden (Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zustande. Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer sonstigen Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.

    e )  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sind zu Nachweiszwecken schriftlich zu dokumentieren.

    f )  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Kündigungen und Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II.  Mitwirkungshandlung des Kunden

  1.  Kooperationspflichten des Kunden

    a )  Der Kunde kooperiert bei der Klärung sämtlicher erforderlicher technischer Vorfragen und beantwortet Anfragen unverzüglich.

    b )  Wir erhalten vom Kunden eine Artikelzeichnung bzw. CAD Daten mit Angabe des zu verarbeitenden Materials und dazugehöriger Angabe der Schwindung. Des Weiteren werden Maschinendatenblätter (falls nötig weitere Unterlagen) die für die Produktion benötigt werden, vom Kunden zur Verfügung gestellt.

    c )  Der Kunde kann bei der Bemusterung der Werkzeuge vor Ort teilnehmen.

    d )  Die technischen Daten des herzustellenden Werkzeuges werden von uns dem Kunden zur Verfügung gestellt.

  2. Unterlassen der Mitwirkungshandlungen

Unterlässt der Kunde die Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung, können wir nach Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag kündigen. Der Kunde trägt den durch die Kündigung entstandenen Schaden.

III.  Leistungssoll, Leistungszeitpunkt, Leistungsort, Haftungsfreistellung

  1. Leistungssoll

    a )  Der Fokus unserer Firma liegt auf Marketing, Projektbetreuung und Kundenservice sowie Unterstützung eigener Produktion in Südchina rund um die Gebiete Formenbau und Werkzeugherstellung. Vorgaben des Kunden sowie unser Angebot gelten zunächst als unverbindliche Zielvorstellungen der Parteien. Die Zielvorstellungen geltend nur dann als verbindlich, wenn die gemeinsam erarbeitete Konstruktion durch den Kunden freigegeben wird. Erst dann beginnt der eigentliche Werkzeugbau. Die vereinbarte Qualität wird während des Projektverlaufs ständig geprüft und sichergestellt. Der Kunde wird durch regelmäßige Dokumentation über den aktuellen Stand der Fertigung informiert.

    b )  Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

    c )  Ergibt sich im Zuge der Entwicklung, dass die Vorgaben des Kunden über Qualität nicht oder nur zu höheren Kosten eingehalten werden können, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit. Im gleichen Schreiben wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die angezeigten Abweichungen als vom Kunden genehmigt gelten, sollte dieser den angekündigten Abweichungen nicht fristgemäß schriftlich widersprechen.

    d )  Legt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Abweichung schriftlich Widerspruch ein, werden die Parteien daraufhin versuchen, zu einer Einigung zu gelangen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gelten die mitgeteilten Änderungen als neue Zielvorgaben. Einigen sich die Parteien nach Widerspruch des Kunden nicht, kann der Vertrag mit einer Frist von fünf Werktagen gekündigt werden.

  2. Lieferfrist

    a )  Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung der rechtzeitigen Materialbestellungen, insoweit diese vereinbart wurden, angegeben. Liefer- und Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich.

    b )  Sofern im Einzelfall ein Versendungskauf vereinbart wurde, ergeben sich Lieferfristen und Liefertermine aus den jeweils individuell vereinbarten Lieferbedingungen DDP, EXW, EFOB oder CIF.

    c )  Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B. in Fällen bei höherer Gewalt, wie bei Terroranschlägen,

 

Arbeitskämpfen, Sabotage, Demonstrationen sowie bei Verzögerungen, die durch die öffentliche Hand verursacht werden), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Dies gilt auch für den Fall der nicht zeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.

    d )  Unbeschadet sonstiger Lösungsrechte haben sowohl der Kunde als auch wir das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von einem Monat übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist.

  3. Lieferverzug

    a )  Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine schriftliche Mahnung durch den Kunden ist in jedem Fall erforderlich.

    b )  Unsere gesetzliche Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder nach Erfüllung), bleibt in jedem Fall unberührt.

  4. Lieferung, Gefahrentragung, Änderung des Lieferorts, Mitwirkungspflicht

    a )  Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk; Erfüllungsort und Gefahrübergang ist unser jeweiliges Werk bzw. Auslieferungslager. Eine Versendungspflicht besteht nicht.

    b )  Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden liefern wir das Produkt an einen anderen Bestimmungsort (nachfolgend als „Versendungskauf“ bezeichnet). Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und der Verpackung bleibt uns vorbehalten. Erfolgen wir vom Kunden erteilte Versandvorschriften, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden hin auf dessen Kosten abgeschlossen.

    c )  Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Kunden spätestens in dem Zeitpunkt über in dem ihm das Produkt aus unserem Werk bzw. Auslieferungslager zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

    d )  Eine Verlegung des vertraglich vereinbarten Anlieferungsorts bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Zusätzliche Kosten, die durch diese nachträgliche Änderung des Lieferungsorts anfallen, trägt der Kunde.

  5. Annahmeverzug

    a )  Bei Annahmeverzug seitens des Kunden haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Annahmeverzug des Kunden auf diesen über.

    b )  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendung (Lagerkosten) zu verlangen.

  6. Haftungsfreistellung

Der Kunde beachtet etwaige Exportbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

IV.  Eigentumsvorbehalt

  1. Grundsatz

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

V.  Urheberrecht

Wir behalten das Urheberrecht an sämtlichen Zeichnungen, Abbildungen und/oder Konstruktionen der gelieferten Produkte. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der Kunde die urheberrechtlich geschützten Zeichnungen, Abbildungen und/oder Konstruktionen nicht in den Urheberrechtsschutz verletzender Weise nutzen oder abändern.

VI.  Vertraulichkeit

  1. Die Parteien geben vertrauliche Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, nicht an Dritte oder freie Mitarbeiter Preis.

  2. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsschluss fort.

VII.  Preise und Zahlungsmodalitäten, Verpackungs- und Versandkosten, Zahlungsverzug

  1. Preise

    a )  Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer jeweils in gesetzlicher Höhe sowie separat vereinbarte Frachtkosten.

    b )  Falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen wie folgt zur Zahlung fällig:

      aa) 40 % bei Bestellung

      bb) 30 % bei FOT (erste fallende Teile)

      cc) 20 % nach Meldung der Versandbereitschaft

      dd) 10 % nach Abnahme und Zusendung des Werkzeugprotokolls

    c )  Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

  2. Zahlungsmodalitäten

    a )  Der Kunde hat die Zahlungsansprüche unverzüglich und ohne Abzug in Euro zu erfüllen.

    b )  Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden im Hinblick auf die von ihm geschuldete Vergütung nur in Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Bezüglich Mängel des Produkts bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. Wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

  3. Zahlungsverzug

    a )  Der Kunde kommt spätestens zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

    b )  Neben den gesetzlichen Rechten steht uns im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden die Befugnis zu, nach eigener Wahl weiteren Lieferungen auch aus anderen Verträgen entweder zurückzuweisen oder von einer Sicherheitsleistung abgängig zu machen.

VIII.  Rügeobliegenheit, Mängelrechte, Haftung, Abnahme, Verjährung

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden

    a )  Der Kunde hat das gelieferte Produkt zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Transportschäden sind vom Kunden sofort anzuzeigen.

    b )  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen zu rügen, nachdem sich der Mangel dem Kunden gezeigt hat. Insoweit ist unbeachtlich ob sich der Mangel bereits bei gemeinsamen Probeläufen oder bei der Vorabnahme oder erst bei der Endabnahme durch den Kunden zeigt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Entdeckung zu erfolgen hat.

    c )  Mängelrügen müssen innerhalb der vorgenannten Fristen in Schriftform oder per Fax erfolgen. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.

    d )  Nicht form- und fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

  2. Mängelrechte

    a )  Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und sachlich gerechtfertigten Beanstandungen beseitigen wir Mängeln an den Produkten unentgeltlich.

    b )  Grundlage der Mängelhaftung ist vor allen die über die Beschaffenheit der Produkte betroffene Vereinbarung.

    c )  Hätte der Kunde bei sorgfältiger Untersuchung des Mangels erkennen können, dass der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, trägt er die uns im Zusammenhang mit dieser Mängelbeseitigungsaufforderung entstandenen Kosten.

    d )  Kommen wir der Mängelbeseitigung nicht fristgemäß nach, verweigern wir diese unberechtigt oder schlägt die Mängelbeseitigung wiederholt fehl, kann der Kunde Minderung verlangen, den Mangel selbst beseitigen oder den Vertrag kündigen.

    e )  Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3.) und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  3. Haftung

    a )  Unsere Haftung ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, welche wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten.

    b )  Bei Haftung wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden arttypischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    c )  Schadenersatzansprüche des Kunden wegen unseres Verzugs sind der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % der vereinbarten Nettovergütung pro angefangene Verzugswoche, maximal auf insgesamt 5 % der vereinbarten Nettovergütung, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    d )  Wir haften nicht für höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare von uns nicht zu vertretende Umstände.

    e )  Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel oder Schäden auf eine Verlegung, Veränderung, eine unsachgemäße Handhabung oder Bedienung entgegen der Betriebsanweisung und/oder auf eine unterlassende oder unzureichende Wartung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen sind.

    f )  Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss  eglicher Haftung.

    g )  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

    h )  Die Einschränkungen dieser Ziffer 3.) gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Abnahme

    a )  Die Endabnahme erfolgt an der im Handelsregister angegebenen Geschäftsanschrift des Kunden oder an der abweichenden vereinbarten Lieferadresse.

    b )  Verlangen wir die Endabnahme nach Anlieferung des Produkts, so hat der Kunde die Abnahme binnen zwölf Werktagen durchzuführen.

    c )  Der Endabnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Produkt nicht innerhalb der gesetzten Frist abgenommen hat, obwohl er hierzu verpflichtet war.

    d )  Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, gelten die Regelungen in Ziffer III 5.

  5. Verjährung

    a )  Die Mängelrechte des Kunden verjähren spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Vorschriften der §§ 438Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.

    b )  Die Verjährung der vertraglichen Mängelrechte für die Gesamtanlage einerseits und für die Ersatzteile andererseits, verlängert sich bei durchgeführter Mängelbeseitigung jeweils um den Zeitraum, der für die Beseitigung des jeweiligen Mangels benötigt wurde.

IX.  Kündigung

  1. Jede Kündigung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

  2. Außerordentliche Kündigung

    a )  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt auf jeden Fall unberührt.

    b )  Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn

      aa) der Kunde seine Zahlung ganz oder nur zum Teil einstellt,

      bb) von ihm oder zulässigerweise von uns oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

      cc) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden bekannt werden, oder dd) der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

  3. Vergütungsanspruch

    a )  Im Falle einer Kündigung wird der aktuelle Leistungsstand ermittelt.

    b )  Die bereits erbrachten Leistungen werden ohne Rücksicht auf ihre Teilabnahmefähigkeit nach den vertraglichen Grundsätzen abgerechnet.

    c )  Für den nicht erbrachten Teil der Leistungen haben wir das Recht, eine pauschale Vergütung von 10 % der vereinbarten Nettovergütung zu verlangen, sofern nicht der Kunde oder wir im Einzelfall Nachweise erbringen, die eine andere Vergütung rechtfertigen. Die vorstehende Pauschalvergütung gilt nicht im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund, der von uns vertreten ist.

    d )  Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

X.  Datenschutz

Wir verarbeiten die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

XI.  Rechte Dritter

Der Kunde stellt uns für alle Ansprüche Dritter aus der Ausführung seiner Bestellung im Innenverhältnis von sämtlichen Schadenersatzansprüchen frei, in denen durch die Ausführung gemäß der vom Kunden genannten Spezifikation gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden.

XII.  Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache

  1. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kaiserslautern. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts.

  3. Die Originalfassung dieser AGB wurde in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen dienen nur zu Informationszwecken. Bei Widersprüchen der deutschen Version und einer Übersetzung, gilt ausschließlich die deutsche Version.